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Die Spielzeiten:

Sommer:
Sonntag 11 Uhr; Montag 18 Uhr; Mittwoch 13:30 Uhr, Donnerstag 18 Uhr
Winter:
Sonntag 11 Uhr; Montag 17 Uhr, Mittwoch 13:30 Uhr, Donnerstag 17 Uhr

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Pétanque-Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P. Dieses Regelheft ersetzt das
Regelheft von 01.01.2009. Übersetzung aus dem Französischen vom DPV-Schiedsrichterausschuss.
Stand: 06. Dezember 2010Herausgeber: Deutscher Pétanque - Verband e.V.


 

Geschäftsstelle: Auf der Papagei 59a - 53721 SiegburgTel. 02241/53084 -
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Vervielfältigungen, Kopien, Veröffentlichungen und Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Präsidium des Deutschen Pétanque Verbandes erlaubt. Zusätze und Erläuterungen des DPV (siehe Fußnoten) gelten nur auf nationaler Ebene; d.h., ihre Gültigkeit beschränkt sich auf in Deutschland ausgetragene Wettbewerbe Bei Personen- und Funktionsbezeichnungen gilt stets die männliche Form; sie schließt die weibliche mit ein. Offizielle Pétanque-Spielregeln Anwendbar auf allen Gebieten der Nationalverbände, die der F.I.P.J.P. angehören


 


 

 

Allgemeine Bestimmungen

 


 

Artikel 1 – Die Mannschaften

 

Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:

- 3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).

Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:

- 2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),

- 1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).

Beim Triplette hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, beim Doublette und beim Tête-à-tête hat jeder Spieler

drei Kugeln.

Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.

 

Artikel 2 – Eigenschaften der zugelassenen Kugeln

 

Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:

1. Sie müssen aus Metall sein;

2. Einen Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm (Maximum) haben;

3. Ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum) besitzen;

Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer

lesbar sein.

Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich 11 Jahre alte und jüngere Jugendliche startberechtigt sind, dürfen

Kugeln mit einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden;

vorausgesetzt, sie wurden mit einem zugelassenen Logo hergestellt.

4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall, noch durch Einbringen von Sand verändert worden sein.

Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und

keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte

durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.

Name und Vorname des Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch nachträglich eingraviert werden sowie

verschiedene Logos und Abkürzungen gemäß dem Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”) zur Herstellung von

Kugeln.

Artikel 2a – Strafen für nicht regelgerechte Kugeln

Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2 Nr. 4 schuldig macht, wird sofort vom

Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler.

Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht

standhält oder nicht den unter Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 aufgeführten Normen entspricht, muss der Spieler sie

austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen.

Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 sind nur vor Beginn eines Spieles

zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den

festgelegten Normen entsprechen.

Auf Artikel 2 Nr. 4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen

zwei Durchgängen eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation bezüglich der Kugeln

des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.2

Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln

eines oder mehrerer Spieler durchführen.

 

Artikel 3 – Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln

 

Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die

F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen entsprechen, die im Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”)

festgelegt sind.

Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder - 1mm) betragen.

Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber sie dürfen nicht mit einem Magneten aufgehoben

werden können.

 

Artikel 4 – Lizenzen

 

Vor Beginn eines Wettbewerbs muss jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er muss sie ebenfalls auf Verlangen des

Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht bei der Turnierleitung hinterlegt ist.

 

Das Spiel

 

Artikel 5 – Spielgelände und regelgerechte Spielfelder

 

Pétanque wird auf jedem Boden gespielt.

Ein Spielgelände umfasst eine unbestimmte Anzahl von Spielfeldern, die mit Schnüren begrenzt sind1

; die Stärke der

Schnüre darf den geordneten Verlauf des Spiels nicht beeinflussen. Diese Schnüre, die die verschiedenen Spielfelder

abgrenzen, sind keine Auslinien, mit Ausnahme der Linien an den Schmalseiten und den Außenlinien der äußeren

Spielfelder.

2

Der Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In

diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 4 m in der Breite und

15 m in der Länge betragen.

Bei anderen Wettbewerben kann der DPV es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, eventuellen

Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden.

Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Schmalseiten des eigenen

Spielfeldes als Auslinien.

Sind die Spielfelder von Barrieren3 umgeben, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 1

m befinden.

4

Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die

Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11

Punkten zu spielen.

Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt werden. Diese müssen immer auf einem

abgegrenzten Spielfeld gespielt werden. In diesem Fall sind alle Linien, die das Spielfeld begrenzen, Auslinien. 5

 

Artikel 6 – Spielbeginn; Regeln zum Wurfkreis

 

Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als Erste

die Zielkugel wirft.

Wird ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden.

Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.

1 Zusatz des DPV: Spielgelände ist auch jedes freie Gelände ohne Grenzmarkierungen

2 Erläuterung des DPV: es dürfen auch andere Materialien als Schnüre zur Markierung verwendet

werden, sofern sie den geordneten Spielverlauf nicht beeinflussen

3 Zusatz des DPV: zum Beispiel von Balken o.ä.

4 Zusatz des DPV: Abweichend wird im Bereich des DPV ein Mindestabstand von 30 cm anerkannt.

5 Zusatz des DPV: es dürfen auch Spielfelder zugewiesen werden, wenn sie unmittelbar neben

einander angeordnet sind; in diesem Fall sind die Spielfeldmarkierungen gleichzeitig Auslinien3

Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspielens und

zeichnet einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen, oder legt einen Wurfreif dort

hin. Der Durchmesser eines gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.

Beim Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen Innendurchmesser von 50 cm haben (Toleranz: + oder

-2 mm).

Die Entscheidung, Wurfreife einzusetzen, obliegt dem Veranstalter. Dieser muss sie zur Verfügung stellen.

Die drei aufeinander folgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten.

Dieser muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis entfernt sein; bei Wettbewerben auf

freiem Spielgelände muss er mindestens zwei Meter von dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.

Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.

Der Innenbereich des Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt werden. Er muss

jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen

Zustand versetzt werden.

Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.

Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Erst dann, wenn

die geworfene Kugel den Boden berührt hat, dürfen die Füße den Kreis oder den Boden innerhalb des Kreises

vollständig verlassen. Auch andere Körperteile dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren.

Als Ausnahme ist es Spielern mit 6 Behinderungen an den unteren Gliedmaßen gestattet, dass sich nur ein Fuß im

Inneren des Wurfkreises befindet. Bei Spielern im Rollstuhl muss sich mindestens ein Rad (das der Wurfarmseite) im

Inneren des Wurfkreises befinden.

Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als Erster spielen

muss.

 

Artikel 7 – Regelgerechte Entfernungen beim Wurf der Zielkugel

 

Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:

1. Der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des inneren Wurfkreisrandes

- mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und „Seniors” beträgt.

Bei Wettbewerben, die für jüngere Spieler bestimmt sind, können geringere Distanzen angewandt werden. 7

2. Der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis befindet.

3. Die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt der Grenze zu einem verbotenen

Gelände entfernt liegt.

4. Die Zielkugel muss für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen und in aufrechter Körperhaltung im

Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die

Zielkugel sichtbar ist.

Bei der nächsten Aufnahme wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt

gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in

folgenden Fällen:

- Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis entfernt.

- Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf alle regelgerechten Entfernungen zu werfen.

Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis oder legt einen Wurfreif in der vorgeschriebenen Mindestentfernung

vom Hindernis.

Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegen gesetzter Richtung der vorhergehenden

Aufnahme zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber nicht

weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche

Entfernung geworfen werden kann.

Wenn nach drei aufeinander folgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen und oben

aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die

ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den oben genannten Bedingungen zurückverlegen darf.

Wenn diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert werden.

Die Zeit, um diese drei Würfe durchzuführen, beträgt maximal eine Minute.

In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die

erste Kugel zu spielen.

6 Zusatz des DPV: …. mit dauernden Behinderungen ….

7 Erläuterung des DPV: die Bestimmung trifft der Veranstalter4

 

Artikel 8 – Gültiger Zielkugelwurf

 

Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier

oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen, ohne dass

dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.

Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der

Zielkugel zu beanstanden. Wird die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und die

Kugel erneut gespielt.

Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt

haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten,

verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.

Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und

Reklamationen sind dann nicht mehr zulässig.

 

Artikel 9 – Ungültige Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme

 

Die Zielkugel ist in folgenden 7 Fällen ungültig:

1. Wenn sie im Verlauf einer Aufnahme auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes

Spielgelände zurückkehrt.

Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie

(aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes oder die Auslinie mit ihrem

gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze

anzusehen, auf der die Zielkugel frei schwimmt.

2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie unter den Bedingungen

von Artikel 7 vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine

Kugel verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel

vorübergehend entfernen.

3. Wenn die Lage der Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors)

bzw. 15 Meter (für die jüngeren Spieler) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt.

4. Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder

hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Schmalseite des eigenen Spielfeldes

überschreitet.

5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf

Minuten limitiert ist.

6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.

7. Wenn bei Spielen mit Zeitbegrenzung die Zielkugel das zugeteilte Spielfeld verlässt.

 

Artikel 10 – Veränderungen des Spielgeländes

 

Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in

seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken. Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die

Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) ertasten, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer

seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der sich darauf vorbereitet zu spielen, oder

ein Spieler seiner Mannschaft ein Loch schließen, das durch eine davor gespielte Kugel entstanden ist.

8

Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen ziehen sich die Spieler die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34

vorgesehenen Maßnahmen zu.

Artikel 10a – Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln

Es ist den Spielern verboten, die Zielkugel oder eine Kugel im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden

Fällen:

1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.

2. Wenn sie zerbrechen, zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch Kugeln zu spielen, so wird das größte

Bruchstück sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch eine Kugel oder eine Zielkugel mit gleichem oder

ähnlichem Durchmesser ersetzt. Bei der nächsten Aufnahme kann99 der betroffene Spieler seine Kugeln komplett

austauschen.

8 Erläuterung des DPV: es kann sich auch um ein Loch eines anderen Spiels handeln.

9 Erläuterung des DPV: „kann, muss aber nicht“5

 

Die Zielkugel

 

Artikel 11 – Verdeckte oder bewegte Zielkugel

 

Wenn die Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind

diese Gegenstände zu entfernen.

Wenn die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel sich zum Beispiel durch die Einwirkung des Windes oder der

Neigung des Geländes bewegt, oder unglücklich durch einen Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, eine

Kugel oder eine Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand in ihrer

Lage verändert wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt, vorausgesetzt, die Zielkugel war

markiert.

Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel

nicht markiert, ist eine Reklamation nicht zulässig.

Wird die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gültig.

 

Artikel 12 – Zielkugel gerät auf ein anderes Spielfeld

 

Wenn im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel auf eine andere bespielte Fläche gerät, die begrenzt oder nicht

begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9.

Die Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende der Aufnahme, der durch die

Spieler begonnen wurde, die die betreffende Spielfläche benutzen, um dann ihre eigene Aufnahme zu beenden.

Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit an den Tag legen.

In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihre bisherige Spielfläche zurück. Die Zielkugel wird dann

aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem sie lag, bevor

sie das Spielfeld verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung des Artikels 7.

 

Artikel 13 – Maßnahmen bei ungültiger Zielkugel

 

Wird im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel ungültig, so können sich drei Möglichkeiten ergeben:

1. Beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens eine zu spielende Kugel:

Die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).

2. Nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende Kugel:

Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende Kugeln zur Verfügung hat.

3. Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln:

Die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).

 

Artikel 14 – Angehaltene Zielkugel

 

1. Wenn eine weggeschossene Zielkugel durch einen Zuschauer oder einen Schiedsrichter angehalten oder

abgelenkt wird, behält sie ihre neue Position.

2. Wird eine weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler, der sich auf dem erlaubten Spielgelände befindet,

angehalten oder abgelenkt, so hat dessen Gegner drei Möglichkeiten:

a) Er lässt die Zielkugel in ihrer neuen Position.

b) Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück.

c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz

der Zielkugel und dem Platz befindet, an dem sie liegen geblieben ist, aber höchstens auf 20 Meter vom Wurfkreis

(15 Meter für jüngere Spieler) und zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist.

Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht

markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position.

Überquert eine weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände

zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig und Artikel 13 findet Anwendung.6

 

Die Kugeln

 

Artikel 15 – Das Werfen der Kugeln

 

Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder die vorhergehende

Aufnahme gewonnen hat. Danach ist immer die Mannschaft an der Reihe, die in der laufenden Aufnahme nicht im

Punktbesitz ist.

Der Spieler darf keinen Gegenstand als Hilfsmittel benutzen oder Markierungen am Boden vornehmen, um seine

Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm

nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.

Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden.

Geworfene Kugeln dürfen nicht noch einmal gespielt werden.

Jedoch müssen Kugeln noch einmal gespielt werden, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder

Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten

oder von ihrer Bahn abgelenkt werden, sowie in der in Artikel 8 Absatz 2 beschriebenen Situation.

Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.

Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen,

andernfalls treten die in Artikel 34 vorgesehenen Maßnahmen in Kraft.

Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und dies

abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet.

Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes

befindet, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Artikels 28.

 

Artikel 16 – Verhalten der Spieler und Zuschauer

 

Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die

Zuschauer äußerste Ruhe einhalten.

Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder irgendetwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur

die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis befinden.

Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl

vom Spieler, als auch von der Zielkugel einen Abstand von mindestens zwei Meter einhalten.

Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr

Verhalten nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.

 

Artikel 17 – Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld

 

Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht an diese Vorschrift halten,

können mit den im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Maßnahmen belegt werden.

Kugeln, die im Verlauf einer Aufnahme das zugeteilte Spielfeld verlassen sind gültig (ausgenommen Artikel 18 findet

Anwendung).

 

Artikel 18 – Ungültige Kugeln

 

Jede Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Eine Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des

Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten

Geländes mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Dasselbe trifft für die Kugel zu, die bei

vorgegebenen Spielfeldern mehr als ein längsseitig unmittelbar benachbartes Spielfeld vollständig überquert oder das

Spielfeld an der Schmalseite vollständig verlässt.

Bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, ist eine Kugel ungültig

wenn sie vollständig das zugeteilte Feld verlässt.

Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder dass sie von

einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und

alles, was sie auf ihrem Weg zurück in das Spielgelände verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand

zurückversetzt.

Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden. Andernfalls wird sie als gültig angesehen,

sobald eine weitere Kugel von der gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.7

 

Artikel 19 – Angehaltene Kugel

 

Jede gespielte Kugel, die durch einen Zuschauer oder den Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt wird, behält die

Position, in der sie liegen bleibt.

Jede gespielte Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, von

dessen Mannschaft sie gespielt wurde.

Jede gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann nach

Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt.

Wenn eine Kugel weggeschossen oder mit ihr geschossen wurde und diese durch einen Spieler unabsichtlich

angehalten oder abgelenkt wird, kann der Gegner des Spielers

1. sie an dem Platz liegen lassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist;

2. sie auf eine Stelle legen, die sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel

und dem Punkt, an den sie bewegt wurde, aber nur auf zugelassenem Spielgelände und wenn sie markiert gewesen

ist.

Ein Spieler, der eine in Bewegung befindliche Kugel absichtlich anhält, ist sofort für das laufende Spiel zu

disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.

 

Artikel 20 – Zeitvorgabe

 

Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese

Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und,

wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist.

Dieselben Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel, das bedeutet 1 Minute für die drei Wurfversuche.

Jeder Spieler, der diese Bestimmungen nicht einhält, zieht er sich die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen

Strafmaßnahmen zu.

 

Artikel 21 – Aus ihrer Lage veränderte Kugeln

 

Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich zum Beispiel durch Einwirkung des Windes oder

aufgrund einer Bodenunebenheit verschiebt, wird sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt. Dasselbe gilt für jede

Kugel, die unglücklich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen

beweglichen Gegenstand bewegt wird.

Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln markieren. Es ist keinerlei

Reklamation bezüglich einer Kugel zulässig, die nicht markiert war, und der Schiedsrichter stellt in diesem Fall nur die

Lage der Kugeln auf dem Spielgelände fest und entscheidet danach.

Dagegen ist eine Kugel gültig, wenn sie durch eine andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde.

 

Artikel 22 – Spieler, der eine fremde Kugel spielt

 

Ein Spieler, der eine andere Kugel als seine eigene spielt, erhält eine Verwarnung. Die gespielte Kugel ist dennoch für

diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden; gegebenenfalls nach einer Messung.

Im Wiederholungsfall im Laufe des Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie verändert hat, wird in die

ursprüngliche Lage zurückversetzt.

 

Artikel 23 – Nicht regelgerecht gespielte Kugel

 

Jede Kugel, die nicht regelgerecht gespielt wurde, ist ungültig und alles, was sie auf ihrem Weg verändert hat, wird in

die ursprüngliche Lage zurückversetzt, wenn es zuvor markiert war.

Der Gegner hat jedoch das Recht, die Vorteilregel anzuwenden und den Wurf für gültig zu erklären. In diesem Fall ist

die Lege- oder Schusskugel gültig und alles, was sie verändert hat, bleibt in der neuen Position.

 

Punkte und Messung

 

Artikel 24 – Vorübergehendes Entfernen der Kugeln

 

Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse vorübergehend zu entfernen, die zwischen

der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen, nachdem sie markiert worden sind. Nach dem Messen sind die8

entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen. Können die Hindernisse nicht

entfernt werden, so ist die Messung mithilfe eines Zirkels

10 durchzuführen.

 

Artikel 25 – Messen der Punkte

 

Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der als Letzter gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner

haben danach immer das Recht, nach einem dieser Spieler zu messen.

Der Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln,

konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines

Messgerätes sein.

Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Der Spieler, der diese Vorschrift nicht

einhält, wird mit einer im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Strafmaßnahme belegt.

 

Artikel 26 – Vor Punktefeststellung aufgehobene Kugeln

 

Es ist den Spielern verboten gespielte Kugeln vor Ende der Aufnahme aufzuheben.

Jede Kugel ist ungültig, die am Ende einer Aufnahme vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen wird.

Diesbezüglich ist keinerlei Reklamation zulässig.

 

Artikel 27 – Lageveränderung von Kugeln oder Zielkugel

 

Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verändert, so ist der Punkt für die

Mannschaft dieses Spielers verloren.

Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, so

entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Artikel 28 – Gleicher Abstand

 

Wenn die zwei gegnerischen Kugeln, die der Zielkugel am nächsten liegen, den gleichen Abstand zu ihr haben,

können folgende drei Möglichkeiten eintreten:

1. Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird die Aufnahme annulliert.

Die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die die Zielkugel zuvor geworfen hat.

2. Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie ihre Kugeln und erhält am Ende der

Aufnahme so viele Punkte, wie sie Kugeln näher bei der Zielkugel platziert hat, als die am nächsten liegende

gegnerische Kugel.

3. Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die Mannschaft, die zuletzt gespielt hat, noch

eine Kugel, danach die gegnerische, und weiter abwechselnd bis eine Mannschaft den Punkt mit einer ihrer Kugeln

gewinnt. Wenn nur noch eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, sind die Bestimmungen von Artikel 28 Nr. 2

anzuwenden.

Wenn sich am Ende einer Aufnahme keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird die Aufnahme annulliert.

 

Artikel 29 – Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel

 

Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.

 

Disziplin

 

Artikel 30 – Reklamationen

 

Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation,

die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung.

Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld,

Kugeln usw. ...).

10 Erläuterung des DPV: oder anderer geeigneter Mittel9

 

Artikel 31 – Strafen für Abwesenheit von Mannschaften oder Spielern

 

Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ziehungsergebnisses

müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein. Eine Mannschaft, die eine Viertelstunde nach der Verkündung

dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen

Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird. Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt.

Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt.

Während eines Wettbewerbes finden dieselben Strafen Anwendung nach jeder Ziehung und im Fall einer

Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung). Eine

Mannschaft, die eine Stunde nach dem Wettbewerbsbeginn bzw. der Wiederaufnahme nach einer

Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

Um ein Spiel zu beginnen, braucht eine unvollständige Mannschaft braucht nicht auf ihren abwesenden Spieler zu

warten; sie verfügt jedoch nicht über dessen Kugeln.

Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände

verlassen.

Bei Spielen mit Zeitbegrenzung muss ein Spieler, der sich vom Spiel entfernen will, seine Kugeln in der laufenden

Aufnahme vorher gespielt haben.

Bei einem entsprechenden Verstoß treten die Bestimmungen dieses und des nächsten Artikels in Kraft.

 

Artikel 32 – Verspätet ankommende Spieler

 

Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an dieser nicht teilnehmen. Er ist erst

ab der nächsten Aufnahme zum Spiel zugelassen.

Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht an

dem Spiel teilzunehmen.

Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die

Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.

Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig

von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).

Eine Aufnahme gilt als begonnen, wenn die Zielkugel regelgerecht auf dem Spielgelände platziert worden ist.

 

Artikel 33 – Austauschen von Spielern

 

Das Austauschen eines Spielers im „Doublette” bzw. eines oder zwei Spielern im „Triplette” ist nur bis zum offiziellen

Beginn des Wettbewerbs (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Hierzu ist Voraussetzung, dass

der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.

 

Artikel 34 – Spielsanktionen

 

Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu:

1. Verwarnung.

2. Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel.

3. Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel und der darauf folgenden Kugel.

4. Ausschluss des schuldigen Spielers für das Spiel.

5. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.

6. Disqualifikation beider Mannschaften im Falle heimlicher Absprache.

 

Artikel 35 – Witterungseinflüsse

 

Jede begonnene Aufnahme muss, auch wenn es regnet, zu Ende gespielt werden; es sei denn, der Schiedsrichter

trifft eine andere Entscheidung. Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel

unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.

 

Artikel 36 – Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb

 

Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes eines Wettbewerbes (2. Runde, 3. Runde usw.) Spiele

noch nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle Anordnungen und

Entscheidungen treffen, die er für einen guten Verlauf des Wettbewerbs für notwendig erachtet.10

 

Artikel 37 – Unsportlichkeiten

 

Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit,

den Offiziellen oder dem Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss

kann zur Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der in Artikel 38 vorgesehenen

Maßnahmen führen.

 

Artikel 38 – Unkorrektheiten

 

Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt gegenüber einem

Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich,

entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu :

1. Ausschluss vom Wettbewerb.

2. Entzug der Lizenz.

3. Einbehalten oder Rückgabe von Vergütungen und Preisen.

Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden.

Die Maßnahme zu Punkt 1 ist durch den Schiedsrichter zu verhängen.

Die Maßnahme zu Punkt 2 ist durch die Jury zu verhängen.

Die Maßnahmen unter Punkt 3. sind durch den Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen

Preise

und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen

Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.

In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht.

Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet. Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach

einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.

 

Artikel 39 – Aufgaben des Schiedsrichters

 

Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der

begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb

auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.

Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem

Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Das

Komitee dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor das zuständige Verbandsgericht laden, welches über die

weiteren Maßnahmen befindet.

 

Artikel 40 – Zusammensetzung und Entscheidungen der Jury

 

Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu

machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstattet.

Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.

Die Entscheidungen der Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind unanfechtbar.

Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.

Anmerkung: Das vorliegende Reglement wurde am 07. Oktober bei der Internationalen Tagung der F.I.P.J.P. in Izmir

(Türkei) beschlossen.

Boule-Treff „Tiefer Eindruck“ (Impression profonde)Bönnigheim ( 1.7.2000 § 1 bis § 10) 

§ 1   Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.   Der Verein führt den Namen „Boule-Treff Tiefer Eindruck Bönnigheim“, er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e.V..
2.   Der Sitz des Vereins ist Bönnigheim.
3.   Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2   Zweck des Vereins
1.   Der Verein hat den Zweck, das Boule- bzw. Petanquespiel zu fördern und zu pflegen.
2.   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.   Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4.   Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
5.   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
6.   Der Vereinszweck soll beispielsweise durch folgende Aktivitäten erreicht werden:
 a)  Förderung boule- bzw. petanquespezifischer Übungen und Leistungen.  b)  Einrichtung von Boule-Treffs.  c)  Organisation und Ausrichtung von Boule-Turnieren.  d)  Teilnahme an Boule-Turnieren.

§ 3   Mitgliedschaft
1.   Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs ist schriftlich mitzuteilen, sie braucht nicht begründet zu werden. 
2.   Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen, Ordnungen und Beschlüssen des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört.
3.   Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein.
4.   Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
5.  Der Ausschluss kann u.a. erfolgen, -wegen Handlungen, die das Ansehen des Vereins schädigen; -wegen unsportlichen Verhaltens und wegen Handlungen die sich gegen die Interessen des  Boule- oder Petanquesports richten; -wenn ein Mitglied mit seinen Beitragsverpflichtungen im Rückstand bleibt; -wegen Diebstahl oder Unterschlagung von Vereinseigentum bzw. Vereinsmitteln; -bei Verstößen gegen die Vereinssatzung oder Beschlüsse der Vereinsorgane Der Ausschluss erfolgt nach vorheriger Anhörung durch den Vorstand. Dem von einem Aus- schluss Betroffenen ist der gefasste Beschluss schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich Berufung bei der Mitgliederversammlung  einlegen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet.

§ 4   Mitgliedsbeiträge
1.   Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorha- ben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten der Vereinigung können Umlagen erhoben werden.
2.   Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3.   Die Mitgliedsbeiträge sind im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten.

§ 5   Verband
Der Verein will die Mitgliedschaft im Württ. Landesportbund erwerben und beibehalten. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände des WLSB, deren Sportarten im Verein betrieben werden

§ 6   Organe des Vereins
   Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7   Der Vorstand
1.   Der Vorstand besteht aus 3 Personen:
     - Vorsitzender (Präsident)     - stellvertretender Vorsitzender (Vize-Präsident)     - Kassenwart (Schatzmeister)
2.   Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende darf von seinem Alleinvertretungsrecht nur Gebrauch machen, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Die Beschränkung der Vertretungsmacht des stellvertretenden Vorsitzenden gilt nur im Innenverhältnis. 3.   Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind.  Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.  b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.  c) Vorbereitung des Haushaltsplanes, Buchführung und Erstellen des Jahresberichtes.  d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.
4.   In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeiführen.
5.    Die Vorstandsmitglieder werden jeweils von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben auf alle Fälle bis zur Wahl in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung im Amt. Jedes Mitglied ist einzeln zu wählen.
6.   Scheidet vor Ablauf der regulären Amtszeit ein Vorstandsmitglied aus, so kann der übrige Vorstand ein anderes Mitglied beauftragen, dieses Amt kommissarisch ohne Stimmrecht bis zur nächsten Mitgliederversammlung weiterzuführen. Beim Ausscheiden des Vorsitzenden und des stellvetretenden Vorsitzenden muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neu- wahl dieser Ämter einberufen werden.
7.   Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
8.   Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung Ausschüsse und Kommissionen aus qualifizier- ten Mitgliedern berufen oder durch die Mitgliederversammlung bilden lassen.
9. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen und geleitet werden. 
10.  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

§ 8   Die Mitgliederversammlung
1.   Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen.
2.   Soweit in dieser Satzung nicht anderes gesagt wird, ist die Mitgliederversammlung für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Sie ist insbesondere zuständig für:
  a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes.  b) Entgegennahme des Kassenberichtes des Schatzmeisters.  c) Entlastung des Vorstandes.  d) Wahl des Vorstandes.  e) Festlegung der Vereinsbeiträge.  f) Satzungsänderungen  g) Behandlung der Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung.
3.   In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung anzuberaumen. er ist dazu verpflichtet, wenn ein dahingehender schriftlicher Antrag von mindestens ¼ der stimmberechtigten Vereinsmitglieder gestellt wird. Die Einladungsfrist für eine außerordentliche Mitgliederversammlung beträgt zwei Wochen. Die Einladung erfolgt nach Maßgabe des § 8 Abs.1.
4.   Anträge der Mitglieder für die ordentliche Mitgliederversammlung müssen dem Vorsitzenden eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Eingegangene Anträge sind zu Beginn der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.
5.   Um Dringlichkeitsanträge aus der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung zu setzen, bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
6.   Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
7.   In allen Mitgliederversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
8.   Wahlen und Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Sie müssen geheim erfolgen, sobald der offenen Wahl oder Abstimmung auch nur von einem Mitglied widersprochen wird.
9.   Über den wesentlichen Inhalt, sowie über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
10.  Zu den Beschlüssen über eine Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

§ 9   Auflösung des Vereins
1.   Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist. Der Beschluss zur Vereinsauflösung bedarf einer Mehrheit von ¾  der abgegebenen Stimmen.
2.   Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam berechtigte Liquidatoren.
3.   Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen der gemeinnützigen Orga- nisation „SOS - Kinderdorf“ zu.

§ 10   Inkrafttretung der Satzung
Die vorstehende Satzung tritt mit dem Eintrag in das Vereinsregister in Kraft.

Bönnigheim, 14.7.2000

Anwesende Gründungsmitglieder:
Jürgen Frey (Präsident) Olgastr. 21 74357 Bönnigheim
Joachim Haug (Vizepräsident)
Wolfgang Alt (Schatzmeister)
Manfred Meißner
Hermann Lang
Bernard Argaud 
Enzo Perrotta
Rolf Weiß

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